Ab 01. September 2022 ist die Praxis geschlossen.

Bevor wir mit der Therapie beginnen...  Sprechstunden Die psychotherapeutische Sprechstunde ermöglicht zeitnah einen niedrigschwelligen Zugang zur Psychotherapie und dient der frühzeitigen diagnostischen Abklärung. Hier soll festgestellt werden, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt. Es erfolgt  eine Beratung, Information, Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs. Außerdem erhalten Sie, sofern erforderlich, eine Behandlungsempfehlung und eine kurze psychotherapeutische Intervention. Jeder gesetzlich Krankenversicherte kann sich in einer psychotherapeutischen Sprechstunde beraten lassen. Es wird kein Überweisungsschein oder keinen Antrag bei der Krankenkasse benötigt und es sind keine Zuzahlungen notwendig. Probatorische Sitzungen In den probatorischen Sitzungen haben wir die Möglichkeit, uns gegenseitig kennen zu lernen. Wir haben die Gelegenheit zu schauen, ob wir uns vorstellen können, miteinander zu arbeiten. Die probatorischen Sitzungen dienen mir außerdem zu einer genaueren diagnostischen Einschätzung der psychischen Symptomatik.  Wenn wir uns nach 2 bis 4 Probesitzungen für eine Zusammenarbeit entscheiden, besprechen wir eine mögliche Zielsetzung und den Ablauf einer Therapie sowie die Beantragung. Sie können dann davon ausgehen, dass Sitzungen in der Regel einmal pro Woche stattfinden. Die Dauer der Therapie beträgt zwischen 12 und maximal 100 Sitzungen, je nachdem ob eine Akuttherapie von 12 Sitzungen zur Krisenintervention, eine Kurzzeittherapie von 24 Sitzungen oder eine Langzeit-Therapie benötigt wird.
Bevor wir mit der Therapie beginnen...  Sprechstunden Die psychotherapeutische Sprechstunde ermöglicht zeitnah einen niedrigschwelligen Zugang zur Psychotherapie und dient der frühzeitigen diagnostischen Abklärung. Hier soll festgestellt werden, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt. Es erfolgt  eine Beratung, Information, Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs. Außerdem erhalten Sie, sofern erforderlich, eine Behandlungsempfehlung und eine kurze psychotherapeutische Intervention. Jeder gesetzlich Krankenversicherte kann sich in einer psychotherapeutischen Sprechstunde beraten lassen. Es wird kein Überweisungsschein oder keinen Antrag bei der Krankenkasse benötigt und es sind keine Zuzahlungen notwendig. Probatorische Sitzungen In den probatorischen Sitzungen haben wir die Möglichkeit, uns gegenseitig kennen zu lernen. Wir haben die Gelegenheit zu schauen, ob wir uns vorstellen können, miteinander zu arbeiten. Die probatorischen Sitzungen dienen mir außerdem zu einer genaueren diagnostischen Einschätzung der psychischen Symptomatik.  Wenn wir uns nach 2 bis 4 Probesitzungen für eine Zusammenarbeit entscheiden, besprechen wir eine mögliche Zielsetzung und den Ablauf einer Therapie sowie die Beantragung. Sie können dann davon ausgehen, dass Sitzungen in der Regel einmal pro Woche stattfinden. Die Dauer der Therapie beträgt zwischen 12 und maximal 100 Sitzungen, je nachdem ob eine Akuttherapie von 12 Sitzungen zur Krisenintervention, eine Kurzzeittherapie von 24 Sitzungen oder eine Langzeit-Therapie benötigt wird.